Es geht ja nicht um den Zahnriemen, sondern darum, ob der Prüfer es voraussehen konnte, daß "etwas" passiert. Wenn er glaubhaft argumentieren und durch Protokolle beweisen kann: "Herstellervorschrift eingesehen, Temperatur und Ölstand geprüft, Drehzahlvorgabe- und Dauer eingehalten, also kein Schaden zu erwarten", wird er den Prozeß wohl gewinnen. Er muß dem Kunden keinen Wartungsfehler beweisen, um aus dem Schneider zu sein.

Ach, übrigens: Die Abgasuntersuchungen werden "hoheitlich" durchgeführt. Für Schäden haftet daher das entsprechende Bundesland, in dessen Auftrag die Meßung durchgeführt wird. Dies gilt auch dann, wenn die Abgasuntersuchung nicht beim Technischen Überwachungsverein (TÜV), sondern bei einer privaten Organisation (z.B. DEKRA) oder einer Kfz-Werkstatt erfolgt (OLG Schleswig, Urteil vom 4.1.1996 - 2 U 37/95).

Viel Spaß vor Gericht, beim Klagen gegen den Staat.


Zuletzt bearbeitet von wolfschweiß; 22/07/2013 13:18.