1.1.4 Eine Ersatzbeschaffung ist wirtschaftlich nicht zumutbar.
Bei Privatpersonen wird die wirtschaftliche Zumutbarkeit einer Ersatzbeschaffung anhand der
Pfändungsfreigrenzen aus dem Vollstreckungsrecht der ZPO beurteilt. Eine Ersatzbeschaffung gilt
als nicht zumutbar, wenn das monatliche Netto-Einkommen einer Privatperson unterhalb folgender
Grenzen liegt:
keine Unterhaltspflichten gegenüber anderen Personen: 1130,00 €,
Unterhaltspflichten gegenüber einer weiteren Person: 1560,00 €,
Unterhaltspflichten gegenüber zwei weiteren Personen: 1820,00 €,
Unterhaltspflichten gegenüber drei weiteren Personen: 2110,00 €,
Unterhaltspflichten gegenüber vier weiteren Personen: 2480,00 €,
Unterhaltspflichten gegenüber fünf weiteren Personen: 3020,00 €.
Bei Gewerbetreibenden ist durch eine begründete Stellungnahme eines Steuerberaters zu belegen,
dass die Ersatzbeschaffung eines für die Zufahrt zur Umweltzone geeigneten Fahrzeugs zu
einer Existenzgefährdung führen würde.


Nichts ist besser als so ein Ding