4.2 Eine Nachrüstung des Wohnmobils mit der die für eine Umweltzone erforderliche Schadstoffgruppe erreicht werden kann ist technisch nicht möglich, oder mit Mehrkosten von mehr als 4500,-€ verbunden.

Darunter kommt dann der Verweis auf den Nachweis durch den TÜV.

Aber es geht mir nicht um die Abgasanlage sondern um den zu akzeptierenden Wertverlust, der hier mit einem Oberbetrag der Zumutbarkeit benannt wird.
Wer in einer Umweltzone in Gelsenkirchen wohnt und zum Beispiel einen TDI oder frühen TD5 seit vor 2008 fährt, sein Auto aufwendig restauriert und umgebaut hat wird hier einen weiteren Ansatzpunkt im "Argumentfeld" haben, wenn seiner Kommune der eine Grund der nicht Nachrüstbarkeit nicht ausreicht.
Bei einem nötigen Verkauf des Fahrzeugs wegen verweigerter Plakette ist der Wertverlust höher als die 4500€ und somit nicht zumutbar. ( Gleichheitsgrundsatz)

Ich würde es darauf ankommen lassen! fuck3


Wo ich nicht hin fahren kann, da bleib ich weg.