Über den Wurzenpass dürfen keine Anhänger gezogen werden.
Am Wurzenpass vermeldet der ADAC-Reisefüher Alpenpässe und Alpenstraßen schon in seiner 4. Auflage von 1975 „vorbildliche, eindeutig klare Beschilderungen, die keine Mißverständnisse über Anhängerverbote aufkommen lassen“.
Und in der aktuellen 25. Denzel-Ausgabe von 2012 wird dieses Verbot bestätigt – immer noch.
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Gilt das nur für Wohnwagen oder auch für Zeltanhänger? Die sind ja erheblich kleiner.