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#569037 20/08/2013 14:23
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Kleiner Drückeberger
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Original geschrieben von Sigi_H
also meine Bekannte können differenzieren .. die wissen, wann und wo Wirtschaftsflüchtlinge und/oder Kriegsflüchtlinge unterwegs sind.
Das stellt niemand in Frage und ist auch keine Antwort auf meine Frage.

Original geschrieben von SPON
berichtet

Nix was uns weiter bringt rauxl2


"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
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Wie kann es eigentlich sein, daß die Schweiz in ihrer Binnenlage überhaupt betroffen ist? Ne Küste zum anlanden gibt’s ja nicht und das Flugzeug scheidet als Massentransportmittel auch aus.
Die Flüchtlinge, welche per Boot kommen, landen in aller Regel in Südspanien, auf Malta und den italienischen Mittelmeerinseln. Und die, welche auf dem Landweg nach Europa wollen, kommen zumeist über die Türkei nach Griechenland.

Das Asylverfahren müßte nach geltendem Recht eigentlich in den Erstaufnahmeländern abgewickelt werden.

Also, wie kommen die nach Deutschland und erst recht in die Schweiz, die ja noch mal eine eigene, bewachte Grenze zu „Rest-Europa“ hat? Kann mir das vielleicht jemand erklären? Die Frage ist ernstgemeint.

mfG
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Original geschrieben von RainerD
Wie kann es eigentlich sein, daß die Schweiz in ihrer Binnenlage überhaupt betroffen ist? Ne Küste zum anlanden gibt’s ja nicht und das Flugzeug scheidet als Massentransportmittel auch aus.
Die Flüchtlinge, welche per Boot kommen, landen in aller Regel in Südspanien, auf Malta und den italienischen Mittelmeerinseln. Und die, welche auf dem Landweg nach Europa wollen, kommen zumeist über die Türkei nach Griechenland.

Das Asylverfahren müßte nach geltendem Recht eigentlich in den Erstaufnahmeländern abgewickelt werden.

Also, wie kommen die nach Deutschland und erst recht in die Schweiz, die ja noch mal eine eigene, bewachte Grenze zu „Rest-Europa“ hat? Kann mir das vielleicht jemand erklären? Die Frage ist ernstgemeint.

mfG
Rainer


Die Erklaerung ist durchaus moeglich, erfordert aber viel Zeit und Engagement. Deswegen hier nur der Hinweis: Es gilt seit 2003 die Verordnung (EG) Nr. 343/2003 (Dublin II), auch Dublin II-Verfahren genannt.
(Da ich - in gewissen Grenzen grin - lernfaehig bin, werde ich es nicht auf mich nehmen, hier im VMV die im Verfahren moeglichen Fallstricke und Menschenrechtsverletzungen aufzuzaehlen. Es gibt dazu reichlich Literatur!)

Diesem Verfahren haben sich Norwegen, Island und die Schweiz vertraglich angeschlossen.


P.S. Die krampfhaft stereotype Unterscheidung "Wirtschaftsfluechtling - Politischer Fluechtling" ist einer der Gruende dafuer, dass die EU bei der Realitaet aktueller Fluechtlingsprobleme nichts auf die Reihe bekommt!

Zuletzt bearbeitet von Maschtuff; 20/08/2013 15:49. Grund: Ergaenzung
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Original geschrieben von RainerD
Wie kann es eigentlich sein, daß die Schweiz in ihrer Binnenlage überhaupt betroffen ist?

Jota´s Bild bezieht sich auf Einwanderer, als zB gegen Deutsche.

Asylbewerber können nach einem Schlüssel in der EU und Schweiz verteilt werden, also Spanien übergibt entsprechend dem Schlüssel einen Teil der Asylbewerber an andere Länder.

Evtl. fällt erst jetzt bei manchem der Groschen warum u.a. Italien und Spanien ganz versessen darauf sind das die Boatpeople an ihren Stränden als Kriegsflüchtlinge anerkannt werden, denn für 08/15 illegal Einreisende gibt es weder EU-Geld noch eine Grundlage diese auf andere Länder zu verteilen zu dürfen.

Zuletzt bearbeitet von Troll; 20/08/2013 15:58.

"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
#569046 20/08/2013 16:40
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Also ich nehme nicht ganz so gern Rückgriff auf Wikipedia. Aber in diesem Fall kann man das wohl nicht konzentrierter zusammenfassen.

„Als Flüchtlinge anzuerkennen sind Menschen, wenn sie, wie es im Artikel 1 der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 heißt, sich außerhalb ihres Heimatlandes befinden und berechtigte Furcht haben müssen, wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, politischen Gesinnung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe verfolgt zu werden. Wirtschaftliche Not, Naturkatastrophen oder Armut werden nicht als Fluchtgründe im Sinne des internationalen Asylrechts anerkannt.“
(Quelle: wikipedia-Artikel „Asyl“)

Es scheint also eine international übereinstimmende Auffassung zu geben, daß Armut oder eine angestrebte bessere Zukunft für die Kinder ein Asylrecht nicht begründen, so sehr dieses Anliegen individuell zu verstehen ist.

Sonst hätten wir es in Europa wirklich mit Größenordnungen zu tun, welche nicht mehr demokratisch legitimierbar wären. Diese Gefahr sehe ich jedenfalls.

mfG
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Asyl und Flucht müssen sich nicht bedingen, ein Asylsuchender kann normal ausreisen und ein Flüchtling keinen Asylgrund vorweisen.
Asylantrag zu stellen macht die Ablehnung schwerer, weil andere Rechtsmittel eingelegt werden können.
Aber bei Krieg nicht zu fliehen zeugt von starken Nerven.



Atze


Mut zahlt sich bei uns immer aus


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Mal so ganz allgemein: Niemand verlässt ohne Grund seine Heimat, seine Familie, seine Freunde, seine Bekannten. Wenn der Grund wirtschaftliche Erfolgsaussichten sind, ist das auch ein Grund. Und zwar kein verachtenswürdiger Grund.
Ich schreibe hier mit Absicht nicht „seine Familie vor dem Verhungern zu schützen“. Denn das wäre ein für wohl alle nachvollziehbarer Grund. Krieg ist noch eine ganz andere Geschichte.
Die einzige Möglichkeit wirtschaftliche Flucht in die reichen Industrienationen zu verhindern ist den Flüchtlingen zuhause eine sichere wirtschaftliche Existenz zu bieten. Solange das nicht möglich ist wird es Wirtschaftsflüchtlinge geben. Hat es auch immer gegeben.

Gruß, Michael


Intuition ist die Gabe, die Lage in sekundenschnelle falsch zu beurteilen
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Original geschrieben von RainerD
Also ich nehme nicht ganz so gern Rückgriff auf Wikipedia. Aber in diesem Fall kann man das wohl nicht konzentrierter zusammenfassen.

„Als Flüchtlinge anzuerkennen sind Menschen, wenn sie, wie es im Artikel 1 der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 heißt...

Es scheint also eine international übereinstimmende Auffassung zu geben, daß Armut oder eine angestrebte bessere Zukunft für die Kinder ein Asylrecht nicht begründen, so sehr dieses Anliegen individuell zu verstehen ist.


mfG
Rainer


Deine Antwort erstaunt mich nun doch! Du gibst einen Hinweis auf den doch allgemein bekannten Text, waehrend ich ja zuvor eben diese Regelung kritisch bewertete, indem ich schrieb: "Die krampfhaft stereotype Unterscheidung "Wirtschaftsfluechtling - Politischer Fluechtling" ist einer der Gruende dafuer, dass die EU bei der Realitaet aktueller Fluechtlingsprobleme nichts auf die Reihe bekommt!"
Was wuerde man wohl von einem Arzt halten, der sagt: "Der Patient ist nicht gesund" und sich dann verabschiedet, anstatt nach den Ursachen der Krankheit zu forschen? klugscheisser

Uebrigens: Die Genfer Konvention war 1951 noch ganz und gar vom sehr frischen Erleben des II. Weltkrieges (und besonders von den Ereignissen in Palaestina!) gepraegt. Direkte Kriegsfolgen und politische Verfolgung waren akut erlebte Probleme, denen man mit einem sicheren gesetzlichen Rahmen begegnen wollte.
Sieh Dir die damalige Welt einmal an: Fast alle Kolonialmaechte hatten noch ihre Kolonien. Niemand sah den Sturm der Entkolonisation voraus, der wenige Jahre spaeter die Welt noch gruendlicher veraenderte. Keiner hat sich die (auch gerade wirtschaftlichen) Probleme der kommenden Jahrzehnte vorstellen koennen. Und woher stammt denn nun heute die Mehrzahl der Fluechtlinge? Eben!

Als Beispiel fuer die Vielschichtigkeit des Problems, mal ein Blick aufs Ben Ali-Tunesien, wo es eine systematische politische Verfolgung gab. Aber dort hatte der Trabelsi-Clan seine Finger auch in allen Bereichen der Wirtschaft. (Man schaetzt, dass er damit rund 10% der gesamten Wirtschaftsleistung "abschoepfte".) Das ging mafiaartig sogar bis in die unteren Bereiche des Mittelstandes. Wer sich nicht fuegte, musste mit erheblichen "Problemen" fuer seine Sicherheit und die seiner Familie rechnen, ohne dafuer auch nur direkte politische Opposition gemacht zu machen. Wenn er nun fluechtete, war er dann "politischer" oder "wirtschaftlicher" Fluechtling?

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Original geschrieben von lindenbaum
Wenn der Grund wirtschaftliche Erfolgsaussichten sind, ist das auch ein Grund. Und zwar kein verachtenswürdiger Grund.
Für mich nicht.
Ginge es nach mir dürfte jeder Ausländer sein Glück bei uns versuchen.
Aber!
Er muß sich und die seinen vom 1. Tag an selber versorgen können.
Alle müssen Krankenversichert sein.
Das Geld für die Rückreise muß sicher sein(Bürge, Rücklage).
Staatliche Unterstützung oder Beihilfen von Sozialhilfe bis zum Schulbuch gibt es Prozentual der gesamt eingezahlten Einkommensteuer aber max. wie gesamt eingezahlt wurde.


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Original geschrieben von Troll
Er muß sich und die seinen vom 1. Tag an selber versorgen können.
Alle müssen Krankenversichert sein.
Das Geld für die Rückreise muß sicher sein(Bürge, Rücklage).
Staatliche Unterstützung oder Beihilfen von Sozialhilfe bis zum Schulbuch gibt es Prozentual der gesamt eingezahlten Einkommensteuer aber max. wie gesamt eingezahlt wurde.

steht das in deinem Wahlprogramm ? grin

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