Also ich nehme nicht ganz so gern Rückgriff auf Wikipedia. Aber in diesem Fall kann man das wohl nicht konzentrierter zusammenfassen.

„Als Flüchtlinge anzuerkennen sind Menschen, wenn sie, wie es im Artikel 1 der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 heißt, sich außerhalb ihres Heimatlandes befinden und berechtigte Furcht haben müssen, wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, politischen Gesinnung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe verfolgt zu werden. Wirtschaftliche Not, Naturkatastrophen oder Armut werden nicht als Fluchtgründe im Sinne des internationalen Asylrechts anerkannt.“
(Quelle: wikipedia-Artikel „Asyl“)

Es scheint also eine international übereinstimmende Auffassung zu geben, daß Armut oder eine angestrebte bessere Zukunft für die Kinder ein Asylrecht nicht begründen, so sehr dieses Anliegen individuell zu verstehen ist.

Sonst hätten wir es in Europa wirklich mit Größenordnungen zu tun, welche nicht mehr demokratisch legitimierbar wären. Diese Gefahr sehe ich jedenfalls.

mfG
Rainer


Vor der Hacke ist es dunkel. (Bergmanns-Spruch)