Ich bin gerade über diese Aussage bei Hella gestolpert:

Im Geltungsbereich der ECE R48 ist es, aufgrund der gesetzlichen Situation notwendig, eine Ausfallkontrolle eines LED Scheinwerfers im Bordnetz des Fahrzeugs, durch geeignete Maßnahmen, sicherzustellen.

Gilt das auch für Nachrüstungen? Wenn ja, wären ja alle illegal damit unterwegs. Kennt sich da jemand mit der Gesetzeslage aus?


Gruß
René

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Man reist nicht, um anzukommen, sondern um zu reisen (Goethe)