Hmm, sch... Paragraphendeutsch:

Zitat
6.2.8.2. Eine blinkende oder nicht blinkende Kontrollleuchte ist vorgeschrieben,
a) wenn der gesamte Lichtstrahl oder der Knick der Hell-Dunkel-Grenze bewegt wird, damit
eine Kurvenausleuchtung erfolgt, oder

b) wenn das Hauptabblendlichtbündel durch einen oder mehrere LED-Module erzeugt wird.
Die Kontrollleuchte muss aufleuchten:
a) bei Störung der Bewegung des Knicks der Hell-Dunkel-Grenze oder
b) bei Ausfall eines der LED-Module, die das Hauptabblendlichtbündel erzeugen.
Also offenbar auch bei einer Einzel-LED. Was eine Idiotie.


Grüße
DaPo


Fußball war doof, Fußball ist doof, Fußball bleibt doof.