Hallo zusammen

Habe gerade die Nachricht von der MFK bekommen, dass ich einen Frontschutzbügel eintragen lassen kann wenn der Nachweis nach der Verordnung Nr. 78/2009/EG vorliegt.

Hier originaltext:

Original geschrieben von MFK
Bei Frontschutzbügel von Fahrzeugen die vor dem 01.07.2007 in Verkehr kamen gilt folgendes:
- Originale Frontschutzbügel (optional oder serienmässig) sind zugelassen wenn:
1. Bei Fahrzeugen mit EG-Gesamtgenehmigung nur, wenn der Bügel in den Genehmigungsunterlagen aufgeführt ist (z.B. im Beschreibungs-Bogen des Fahrzeugs)
--> Eine entsprechende Bestätigung ist durch den Kunden zu erbringen.
2. Bei Fahrzeugen ohne EG-Gesamtgenehmigung muss der CH-Importeur bestätigen, dass das "Frontschutzsystem" zur vom Fahrzeug-Hersteller angebotenen Originalausrüstung gehört (optional oder serienmässig)
--> Eine entsprechende Bestätigung ist durch den Kunden zu erbringen.

Jetzt hab ich ein wenig im Internet rumgestöbert finde aber keine Information dazu. Weiss das jemand von euch vielleicht? Ich gehe davon aus, dass es eine EG-GEsamtgenehmigung für den G gibt. Aber wo finde ich die, und steht das da mit dem Frontschutzbügel drin?

Danke

twicky87


'96er 350 TD SL
'09er 320 CDI SL
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