Wir hatten (vom Import abgesehen) das gleiche Prozedere;
da das Auto vorher als Arbeitsmaschine lief wurde auch auf Vollabnahme bestanden.
Zum Ablasten brauchten wir ein gewogenes (und irgendwie realistisches, also leer+Nutzlast=weniger als 3.5, wobei in der Nutzlast noch Sitzplätze mal 75 kg für Insassen gerechnet wird.) Gewicht benötigt, wir hatten mit Reserverad und vollgetankt 2810.
Und dann gibt es in der Schweiz erhebliche Unterschiede von Kanton zu Kanton, wir haben es vorgezogen im (landmaschinengewohnten) Kanton Schwyz vorzuführen. Und dann ist es oft einfacher, deinen Garagisten zum Prüfen zu schicken. Kostet eine Stunde Arbeit und macht auf dem Amt einen ordentlichen Eindruck.



Nino
ça va aller
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