Nun sind wir vom drohenden Staatsbankrott bei Streusalz.

Es gibt eine Gewichtsgrenze, die nicht überschritten werden darf beim Hochheben, steht in irgendwelchen BGR'en.

Vermutlich Baugewerbe.

Und weil ich als Unternehmer davon abweiche, kann ich das auch den Arbeitnehmern zumuten?

Werden die 15 Stunden Bereitschaft eigentlich voll bezahlt? Bereitschaftszeit ist zu vergüten.

Arbeitnehmer müssen genau wissen, welche Arbeitsschuld sie haben und anschließend hat der Arbeitgeber keine Rechte mehr am Arbeitnehmer.


Ich weiß schon was jetzt kommt:

Jaaa, aber früher, da war man 31 Stunden am Tag erreichbar und hat beim Chef auf der Fußmatte geschlafen...

Da war die Luft aber auch noch aus Holz.

Ich hab schon mal nach jedem Satz eine Zeile frei gelassen, damit man es leichter hat, die einzelnen Zeilen zu zitieren.

Viele Grüße

Atze.






Mut zahlt sich bei uns immer aus


http://dresden-banjul.eu