Das stimmt natürlich so nicht ganz! Nur, wenn das Fahrzeug bereits einen geregelten Kat hat. Das meinte ich mit der Fußnote bzw. Änderung der Feinstaubverordnung Ende 2007. OK., der 500GE hat einen.
Die ganzen alten Euro1- Autos mit ungeregeltem Kat fallen generell durchs Raster.
Die hohe Euro1- Steuer bleibt jedoch weiterhin- leider.
Das heißt im Umkehrschluß, man muß nicht nach Gotha sondern kann auf Grundlage dieses Blättchens selbst zum Landratsamt tigern:
http://www.umwelt-plakette.de/umwel...pdf?SID=c729ba2b8a72a76bd58c4d3557140e9f