Ich verstehe nur den Proßez nicht so ganz. Die Bundesregierung hat doch gesagt
das wer sich selbst anzeigt straffrei ausgeht
Ich mein dieses Versprechen zu brechen ist ja noch viel schlimmer als die ganzen Wahlversprechen nicht zuhalten

es galt einen bestimmten termin einzuhalten damit das ganze
straffrei sein sollte.
den hat er/sein steuerbüro wohl nicht eingehalten da die
selbstanzeige wohl schriftlich hätte vorliegen müssen.......
war aber nicht der fall.
letztlich werden wohl wieder schiebungen veranstaltet das der
pförtner die,mal angenommen,pünktliche selbstanzeige nicht
richtig abgestempelt hat oder er hat sie die falsche ablage
gelegt und sie ist dadurch eben nicht zeitig da gewesen......
irgendein dreh wird sich die bayrische staatsregierung schon
einfallen lassen damit er straffrei bleibt.........
oder es gibt nur eine unbedeutende geldstrafe.........
