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Steffen
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Steffen
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ich weiß nicht genau wie es bei uns geregelt ist, in D ist aber so: ---------------------- StVZO §50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
(1) Für die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden.
§52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
(1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn
dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes
Licht ausgerüstet sein . . .
Für Nebler deshalb zulässig weil gelbes Licht grössere langwelligere Anteile hat und dieses langwelligere Licht Nebel und Dunst etwas besser durchdringt als weisses Licht. -------------------- ok, das wußte ich auch nicht. Außer das gelbes Licht bei Nebel besser ist. Das Zitat ist aus Jänner 2010 aus MT. Wie gelbliches und gelbes Licht in der Rechtssprechung getrennt werden ?????
Gruss Steffen
Zuletzt bearbeitet von Steffen; 02/12/2013 05:34.
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