Hallo Jermak
Es geht hier auch nicht um eine buchhalterisch korrekte Abschreibung sondern bloss um eine "plausible" Abschreibung mit dem Ziel, die für das CdP zu hinterlegende Kaution auf ein erträgliches Mass zu reduzieren ohne gleich das Misstrauen eines fremdländischen Beamten zu wecken.
(Für diejenigen, die noch nie mit einem CdP zu tun hatten: das CdP ist ein Passport für das Fahrzeug. Erst damit kann ein Fahrzeug in bestimmte Länder einreisen, ohne dass man Importzoll bezahlen muss, hat aber nur eine beschränkte Aufenthaltsdauer. Damit man das Auto in dem Land unter Umgehung des Importzolls nicht verkaufen kann, ist für die Ausstellung des CdP im Heimatland eine Kaution zu hinterlegen, die das Importland einfordern kann, wenn das Fahrzeug nicht fristgerecht wieder ausgeführt wird. Der Kautionsbetrag z.B. Für Australien ist gleich dem Fahrzeugwert! Für andere Länder, z.B. Pakistan ist er das dreifache des Fahrzeugwerts! Dieses Geld muss man zuerst haben, sodass ein gutes Interesse besteht, den Fahrzeugwert eher tief zu halten, vor allem bei neuen Fahrzeugen. Und da das Importland damit nur einen allenfalls entgangenen Importzoll absichern will, der in den meisten Ländern nur einen Bruchteil des Fahrzeugwerts beträgt, wird hier kaum sehr genau nachgeprüft, was der eigentliche Wert ist. Deshalb: eher grosszügig abschreiben.
Wie ein CdP aussieht zeigt das PDF-Attachment zu
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oliver
P.S. In der Schweiz werden CdPs vom Schweizerischen Touringclub (TCS) ausgegeben. Der TCS verlangt die Unterzeichnung einer Verpflichtung über den gesamten Kautionsbetrag, effektiv hinterlegen muss man aber nur den halben Betrag. Die zweite Hälfte würde erst im Bedarfsfall geltend gemacht.