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Zur Sachlage: „Wie ist es mit dem Anspruch auf Kindergeld? EU-Bürger, die dauerhaft in Deutschland wohnen, haben einen Anspruch auf Kindergeld. Für die ersten beiden Kinder erhalten sie jeweils 184 Euro im Monat, für das dritte Kind 190 Euro und für jedes weitere 215 Euro. Das Geld wird auch für Kinder gezahlt, die nicht in Deutschland sondern im jeweiligen Heimatland leben.
Im Jahr 2012 wurde für 14,5 Millionen Kinder gezahlt von denen 12,4 Millionen Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit hatten. Auch an die Eltern von 23.843 rumänischen und 17.997 bulgarischen Kindern wurde Kindergeld ausgezahlt. Die EU-Bürger haben auch dann einen Anspruch auf deutsches Kindergeld, wenn sie im Heimatland Kindergeld beziehen. Allerdings hat ein kürzlich das Finanzgericht Köln zumindest in drei Fällen entschieden, dass die ausländischen Leistungen angerechnet und das deutsche Kindergeld entsprechend gekürzt werden muss.“ Quelle: http://www.welt.de/politik/deutschl...laender-haben-Anspruch-auf-Hartz-IV.html (letzter Absatz) Anmerkung: Hervorhebungen durch mich Das trifft in ähnliches Weise übrigens auch für die Türkei zu, weil hier ein Sozialabkommen besteht sowie der Assoziierungsprozeß läuft. mfG Rainer P.S. offizielles Merkblatt zum Kindergeld: http://www.arbeitsagentur.de/zentra...gen/Merkblatt-Sammlung/MB-Kindergeld.pdf
Vor der Hacke ist es dunkel. (Bergmanns-Spruch)
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