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viermalvierer
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viermalvierer
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Es ist in der Tat sehr unterschiedlich, was verlangt wird, ich brauchte (1999 für einen 1990er 463) noch für den Abgasschlüssel eine Bestätigung von Magna und bekam ums Verrecken nicht die Scheinwerferschutzgitter eingetragen (es sei den wir hätten ein Lichtgutachten gemacht....), hab ich dann halt schnell abgeschraubt... Damals gab es auch noch die Unbedenklichkeitserkärung aus Flensburg, aber die ist m.W. abgeschafft, weil das die Zulassungsstellen selber machen können. Also hier mal die generelle Liste: ausgefüllter Zulassungsantrag
- ausländische Fahrzeugpapiere - Vollgutachten einer technischen Prüfstelle mit technischem Datenblatt gem. § 21 StVZO bzw. COC-Papiere oder Datenbestätigung des Herstellers - ggf. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung,die von der Zulassungsbehörde direkt ausgestellt wird - elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) - Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung - ggf. Vollmacht, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers - es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht - und Personaldokument des Bevollmächtigten - Mitteilung über innergemeinschaftlichen Erwerb (oder EUR1-Formular) - Nachweis der Verfügungsberechtigung z.B. Kaufvertrag - Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. StVZO
Viel Spaß!
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