Was bedeutet die Typbezeichnung in der Zulassungsbescheinigung bzw. in der Einzelgenehmigung gemäß Artikel 24 Abs. 6 der Richtlinie 2007/46 EG für ein unvollständiges Fahrzeug im Auslieferungszustand.

Mercedes Benz, Typ: 906 OK50/4x4 bzw. 906 BA50/4x4


Gruß Veco