Nicht deutsche Gesetze mit schweizerischen oder denen von anderen Ländern mischen!

Peinlich, bei Bremach-Reisemobile ist das aufgeführt, habs selber hochgeladen: KLICK

Merkblatt Leichter Wohnmotorwagen des Stva-Zürich, Pos 2.4 :
Für geprüfte und entsprechend gekennzeichnete Wechselbehälter (Gasflaschen) sind keine Bescheinigungen und keine Prüfberichte erforderlich. Betrieb und Unterhalt der Gasinstallationen richtet sich nach den jeweils massgebenden Richtlinien (z.B. SVGW-Richtlinien G10 / SUVA- Flüssiggasrichtlinien Teil 3). Verantwortlich für die Einhaltung dieser Anforderungen ist der Lenker bzw. Fahrzeughalter.

Was ich dabei Cool finde, ist der letzte Satz. Das heisst, kein Prüfer hat da was zu melden, geht ihn nix an!

Diese SVGW-Richtlinie G10 A-D kann man natürlich downloaden. Sie kostet bloss läppische 600 Fränkli. stupid


Schickt mich in die Wüste... BITTE !