Zitat
Da mir das Fahrzeug am 21.11.05 endgültig mit anerkanntem Mangel übergeben worden ist und der erneute Motorschaden am 10.11.06 eingetreten ist, müßte ja noch Garantie auf dem Motor sein. Fürn Tipps und Hinweise bin ich dankbar!!

Moin,
Vorsicht! Garantie und Gewährleistung sind zweierlei! Du kommst nicht umhin die Thematik mit einem Fachanwalt für Schuldrecht zu besprechen!


Gruß Thorsten

...irgendwas is´ ja immer!

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