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viermalvierer
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viermalvierer
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Hallo und guten Morgen G- meinde, ab 01.01.2006 sind Frontbügel an danach zugelassenen neuen Fahrzeugen in Deutschland nicht mehr erlaubt. Wenn Du einen G hast, wo in der Datenkarte oder in der Codetabelle, die Dier Dein freundlicher DC- Mann Ausdrucken kann, einen Frontbügel (C75 Rammschutz)stehen hast, so sollte Dir kein Prüfer Schwierigkeiten machen. Wenn der Frontbügel dort nicht drinsteht, würde ich Dir Raten, diesen noch bis zum 31.12.2005 eintragen zu lassen. Laut TÜV Hannover sind die Dinger ab obenstehendem Datum sonst nicht mehr erlaubt. Eine Kopie Deiner Datenkarte in die Fahrzeugpapiere und schon ist alles geregelt, wenn er vom Werk aus dran ist. Das ganze wird unter dem Gesichtspunkt Fussgängerschutz bei Anprall gesehen. Einen schönen Sonntag noch aus Hannover wünscht DackelAugust
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