Hallo,

laut der Zeitschrift Off-Road ist eine nachträgliche Eintragung seit 01.04.05 schon nicht mehr möglich, was mir mein TüV-Prüfer bestätigte. Allerdings gillt das nur für Metall-Bügel und Pkw. Bei LKW sind sie scheinbar immernoch eintragbar. Ich finde das Ganze so pauschal geregelt ziemlich lächerlich. Ich fahre einen G und einen Iltis. Wenn da einer auf der Strasse steht ist er in beiden Fällen platt, ob ich nun einen Bügel dran hab oder nicht. Wenn ich allerdings einen solchen Bügel unbedingt an meinem VW Sharan oder so haben muss, dann finde ich schon, dass er aus Kunststoff sein sollte. Mal wieder eine Regelung, die sie nicht durchgebracht hätten, wenn wir eine Lobby hätten.

Zur Datenkarte: Woher soll denn der Prüfer wissen ob das Ding in der Datenkarte steht? Ich kann doch einfach einen originalen dranschaurben und den Wisch den DaPo meint mitführen, oder nicht?

Gruss aus dem verregneten Süden,
Marc


\m/ \m/
VW 183 TDi AFN
WDB4633231X137xxx - 270cdi
WDB4633411X170xxx - 320cdi V6
WDB2102261B446xxx - 320cdi Reihe