Dazu mal eine weitere Frage:

In meinem Fahrzeugbrief steht als Anhängelast 2000KG. Vorher waren es 2800KG. Da hat sich der Prüfer wohl verschrieben. Auf dem Typenschild meiner Kugelkopfkupplung steht aber n. w. v. 2800KG drauf.

Was gilt nun?


Janz wichtig: Fresse halten angesagt!