für einen Überblick > Wegfahrsperre

Original geschrieben von wikipedia
....Mit dem Begriff Wegfahrsperre ist in den meisten Fällen die gesetzlich vorgeschriebene, elektronische Wegfahrsperre gemeint. Diese geht auf die Initiative des Allianz Zentrum für Technik zurück, die von den Herstellern den Einbau elektronischer Wegfahrsperren in den 1990er Jahren nach ihrem Standard forderte.[1]

Seit 1. Januar 1998 müssen alle neu zugelassenen Pkw in Deutschland mit einer elektronischen Wegfahrsperre ausgerüstet sein (§ 38aStVZO). Bereits vorher haben auch andere Versicherungen Wegfahrsperren gefordert und Abzüge im Diebstahlfall damit verbunden, da die Autodiebstähle speziell nach Ende des Kalten Krieges rapide zunahmen.

Die Wegfahrsperre wird nach Abschaltung der Zündung automatisch aktiviert. Um sie beim Einschalten der Zündung wieder außer Betrieb zu setzen, wird meist ein RFID-Chip verwendet. Einzelne Autohersteller setzten auch Schlüsselanhänger mit galvanischen Kontakten oder eine Zahlentastatur mit PIN-Code ein. Letztlich haben sich passive RFID-Transponder im Schlüssel allgemein durchgesetzt.

ERSTE GENERATION (solle hier eigentlich reichen)
Die ersten Modelle der Wegfahrsperre ab ca. 1991 sowie Nachrüstsysteme arbeiteten in den meisten Fällen nach der sogenannten „Dreikreisunterbrechung“. Diese unterbricht üblicherweise über Relais:

die Zündung
die Treibstoffzufuhr
den Anlasser

Die Dreikreisunterbrechung bietet nur mäßigen Schutz und ist für Diebe leicht zu überwinden, da nur die Relais wieder überbrückt werden müssen. Dies kostet allerdings soviel Zeit, dass Amateurdiebe abgeschreckt ...


Gruß Juergen