Also bei uns in Hessen war das schon vor vielen Jahren eine Grundvoraussetzung, im Gangbereich mindestens 1,4m Höhe zu haben. Hatte das damals durch bei meinem VW-Bus ohne Hubdach.
Deshalb finde ich solche Eintragungen wie bei Terranotom schon -na sagen wir mal interessant... Das muß schon ein Prüfer mit SEHR viel Verständnis für uns rechtliche Outlaws gewesen sein...<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/klugscheiss.gif" alt="" />
Aber, wenn's noch funktioniert...Spätestens, wenn die ersten Golf Diesel mit Womo-Zulassung durch die Gegend schippern, werden sie uns auch den Hahn zudrehen, befürchte ich.<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/kotz.gif" alt="" />Wie gesagt, die Womo-Vergünstigungen sind ausdrücklich nur auf Widerruf! Deshalb fahre ich auch einen LKW Geschlossener Kasten mit herausnehmbarer Wohneinrichtung! Hänger kann ich damit am WE nicht ziehen, und ich zahle einen Sprinter-Zuschlag in der Versicherung, aber insgesamt rechnet sich das und ich bin auf der rechtlich sicheren Seite!
Stefan


Starrachse, was sonst!