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S�chtiger
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S�chtiger
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....für mich gibt es da mehrere Fragen:
1. wenn die Werkstatt angibt, das für ca. 100,-(das wäre die reine Fehlerauslese) beheben zu können, hätte sie sich für (wesentlich, das fängt für mich dann bei ca. 140,-an)höhere Kosten eine Genehmigung holen müssen. 2. war die Überführung zur LR-WerKstatt abgesprochen?? Auch dieser Fremdauftrag ist m.E. nicht so ohne Weiteres korrekt. Daraus ergibt sich: wenn es so war, wie von mir oben angenommen, ist eine Rechnung von mehr als(die von mir zugestandenen) 140,- eigentlich nicht möglich. Die Werkstatt muß zusehen, woher sie die Kohle bekommt. Immer unter der Voraussetzung, daß der Voranschlag 100,- beweisbar ist. Bei einem Pauschalauftrag sieht das anders aus. War das Verbringen in die LR-Werkstatt abgesprochen, hätte ein neuer Kostenrahmen abgesprochen werden müssen. Denn daß das alles nicht für 100,- machbar war, ist m.E. klar..... gruß thomas
Last edited by Spike; 27/06/2014 13:17.
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