Wie bekomme ich einen G Worker in Deutschland wie ist der import geregelt hat da jemand ahnung oder es schon gemacht??? <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/augen21.gif" alt="" />
Wie bekomme ich einen G Worker in Deutschland wie ist der import geregelt hat da jemand ahnung oder es schon gemacht?
Zunächst musste ich feststellen, dass der Worker kaum preislich günstiger ist als ein hiesiger G 270 CDI, wenn man mal voraussetzt, dass man beim hiesigen Händler/Ndl einen vernünftigen Prozentsatz bekommt. Ein Kauf in CH ist nur als Vorführwagen möglich, da die Fahrzeuge nur an Komunen usw. bzw. an die Händler als Vorführwagen abgegeben werden.
Sollte man wirklich einen importieren, müsste man eine Einzelabnahme durchführen lassen, damit man einen Brief bekommt. Wie das im einzelnen geht, schreibt z.B. der AutofahrerDürfenAllesClub (ADAC) auf dieser Seite .
Ich will meinen Landy ja auch nicht abgeben bin doch nicht bescheuert nur der G wäre ein nettes spielzeug <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> ohne denn schnickschnack den man nicht braucht ich schau mal was sich machen läßt <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/nuts.gif" alt="" /> ich fahre weiterhin Landy und der wird auch die überzahl behalten <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Cornelius <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/boing.gif" alt="" />
Die " Ich G, du nix" Fraktion guckt dich mit dem A... nicht an weil du nicht 100 000 gepumpte Teuros auf den Tisch des Hauses geblättert hast.
So ein Quatsch!
Ich sitze im Wirtshaus am gleichen Tisch neben dem Bergbauer und dem Banker und dem betuchten Gast aus Deutschland, England oder den USA. Keiner interessiert sich da für den G, Landy oder sonst was! Meistens sind es die verkappten "Abenteurer", die immer was an den komfortablen Vehikeln zu mekern haben. So ist das nämlich, zumindest hier im 4x4 Forum. Mit stört es auch nicht mit meinen ganz Alten zur Kirche zu fahren (oder besser zum Steueramt!)
Hallo, man müsste mal schauen, ob die Schweizer Worker eine EU Betriebserlaubnis (oder hieß das Konformitätserkläung, liegt jedenfalls immer in der Mappe mit der Betriebsanleitung)haben - das würde die Zulassung in D vereinfachen. Grüsse Marcus
Hallo, man müsste mal schauen, ob die Schweizer Worker eine EU Betriebserlaubnis (oder hieß das Konformitätserkläung, liegt jedenfalls immer in der Mappe mit der Betriebsanleitung)haben - das würde die Zulassung in D vereinfachen.
Die liegt nicht bei, weil der Worker ja, wenn es nach DC geht, nicht in der EU zugelassen werden soll. Und da die Schweiz ja nicht zur EU gehört gibt es auch deshalb keinen Grund das COC-Papier beizulegen.