Zitat
Hallo, man müsste mal schauen, ob die Schweizer Worker eine EU Betriebserlaubnis (oder hieß das Konformitätserkläung, liegt jedenfalls immer in der Mappe mit der Betriebsanleitung)haben - das würde die Zulassung in D vereinfachen.

Die liegt nicht bei, weil der Worker ja, wenn es nach DC geht, nicht in der EU zugelassen werden soll. Und da die Schweiz ja nicht zur EU gehört gibt es auch deshalb keinen Grund das COC-Papier beizulegen.


Gruß Klaus