Original geschrieben von allrad-christ
3: Die 8% beziehen sich auf die maximal erlaubte Tachoabweichung (die 8% in diesem Zusammenhang waren mir neu).

Der Guteste meinte wahrscheinlich, dass der Reifenumfang nicht um mehr als 8% Unerschied zum Referenzreifen aufweisen darf, wegen der entstehenden Tachoabweichung. In D sind da nur 3% Umfangsdifferenz gestattet, wenn ich mich nicht irre.

Marcus



Und wieder ein Post mehr auf dem Zähler!