Moin zusammen,
war Freitag beim TÜV, das verblechen der heiteren Seitenwände ist nicht mehr erforderlich. Wichtig ist das Verhältnis Ladefläche zu Personenfläche (gemessen vom Gaspedal). Die Ladefläche muss größer 50% Anteil daran haben. Das kommt so gerade hin beim kurzen G (117 cm : 122 cm). Im Juli habe ich meinen G gekaut, allerdings (naiverweise) ohne Rücksitzbank und mit unbrauchbar gemachten Gurtbefestigungen. Der Weg zurück zum PKW würde Investition in Rücksitzbank bedeuten, der Weg zum H-Kennzeichen ebenfalls - also versuche ich den LKW beim Finanz- bzw. Hauptzollamt durchzubekommen. Der TÜV-Prüfer war der Meinung "alles kein Problem, aber eine Trennwand verstärkt den LKW- Charakter", dann kann auch die staatliche Willkür nicht mehr dagegen einzuwenden haben.
Eine Begründung für die LKW-Ablehnung hat das Hauptzollamt natürlich nicht gegeben, der Einspruch läuft noch....
Ich rufe den Sachbearbeiter heute einmal an und werde dann berichten....
Grüße
Ingo