...ich würde vielleicht die Mehrkosten für Öl über die Fahrzeuglebensdauer errechnen und dann einen Zivilrechtler dazu befragen, ob er nicht zur Stimmungsbildung beim Händler einfach eine Rückabwicklung des Kaufvertrages andiskutieren kann. Es gibt reichlich Urteile, dass Kraftstoffmehrverbräuche ab einem gewissen Mass dafür schon ausreichen. Warum sollte ähnliches nicht auch für dauerhaft erheblich gestiegene Ölwechselkosten gelten?


Ecken und Kanten serienmässig.