ad Erstzulassung:

Grundsätzlich wäre im EWR (CH spielt bedingt mit) eine Erstzulassung nach Einzelrichtlinien bzw. harmonisiertem Zulassungsrecht frist- und damit normauslösend. Manche Armeefahrzeuge haben so was (meist Standardfahrzeuge, die es zivil auch gab/gibt oder wenn die Armee in einem zulassungsrechtlich "mühsamen Staat - wie zB Östereich - an die Verwertung gedacht hat), etliche nicht.

In Deutschland wird Baujahr/Erstzulassung weltweit herangezogen, da dürfte es kein Problem hinsichtlich des Hauptthemas Abgasgrenzen geben, für manche fehlenden E-Nummern bezahlt man Ausnahmegenehmigungen, fertig. Bi den Scheiben wäre ich vorsichtig..

In Österreich könntest Du Dich brausen gehen, da gilt abgastechnisch "erste zivile Zulasung", punkt, aus.

Theoretisch immer möglich sind nationale Ausnahegenehmigungen, aber die musst Du 1. bekommen und die müssen 2. in anderen EU-Staaten nicht anerkannt werden.

Grüsse
Peter