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Jungfrau
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OP
Jungfrau
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Hallo,
Im Bundesland Wien und teilen Niederösterreichs gibt es seit 01.07.2014 ein Fahrverbot für Euro 1 Fahrzeuge mit LKW-Zulassung. Euro 2 ab 01.01.2016.
Gilt das auch für Ausländer? Habt Ihr eine Abgasplakette?
Ist die Plakette auf der Autobahn auch nötig?
Gruß
BRIveco
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Das Orakel
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Das Orakel
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Gilt für alle, österr. Plakette ist erforderlich, link: Info der Wirtschaftskammer Grüsse Peter
Zuletzt bearbeitet von PeterM; 14/01/2015 16:22.
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Reisender
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Reisender
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Hallo,
glücklicherweise sind Wohnmobile laut der Verordnung davon ausgenommen.
Grüße, Horst
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gemütlicher 4-Tonner
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gemütlicher 4-Tonner
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Mir kommt es so vor, als haben die wieder einmal Grobstaub und Feinstaub verwechselt.
Die alten Laster produzieren Grobstaub, dürfen aber nicht fahren. Neuere Laster erzeugen Feinstaub, sind von der Feinstaubregulierung aber nicht betroffen.
Stimmt das so ??
Sepp
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Kabriofahrer
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Kabriofahrer
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Mir kommt es so vor, als haben die wieder einmal Grobstaub und Feinstaub verwechselt.
Die alten Laster produzieren Grobstaub, dürfen aber nicht fahren. Neuere Laster erzeugen Feinstaub, sind von der Feinstaubregulierung aber nicht betroffen. Ist das was Neues? Umweltschutz ist irrelevant, wichtig ist Umsatzförderung und Aktionismus. Das folgende Zitat stammt aus dem Luftreinhalte-/Aktionsplan für den Regierungsbezirk Karlsruhe TEILPLAN KARLSRUHE März 2006 Die Fahrverbote sind auch verhältnismäßig. Die zu erwartende Kennzeichnungsverordnung ist an den europäischen Abgasstandards, den Euronormen, orientiert. Dabei haben sich zwar die realen Emissionen der einzelnen Fahrzeuggruppen als inkonsistent erwiesen (s. S. 45, 46), so dass teilweise die Fahrzeuge mit höheren Euronormen mehr emittieren als Fahrzeuge einer niedrigeren Eurostufe. Allerdings sind die Fahrzeuge, die höhere Euronormen einhalten, jünger und stärker im Bestand vertreten als die Fahrzeuge niedrigerer Euronorm. Außerdem wurden die Fahrzeuge im Vertrauen darauf angeschafft, dass sie weniger Schadstoffe emittieren. Eine Ausweitung der Fahrverbote auf Fahrzeuge der Euronorm 3 kommen daher zum jetzigen Zeitpunkt aus Verhältnismäßigkeitsgründen nicht in Betracht. Auf deutsch: ich darf BELIEBIG DRECKIG sein, ich muß nur VIELE sein ...
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Selbstfahrende Grünguttonne mit Rallystreifen
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Selbstfahrende Grünguttonne mit Rallystreifen
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Mit Logik ist dem Ganzen leider nicht beizukommen. Zwar betrifft es noch keine Wohnmobile, aber eine "Gängel- und Angstmachtendenz" bis auch der zäheste Altfahrzeugbesitzer mürbe gemacht ist, ist deutlich erkennbar. Ist die Plakette auf der Autobahn auch nötig? Man braucht die Abgasklassenkennzeichnungsplakette also auch bei Fahrten am Autobahnen- und Schnellstraßennetz südlich und auch nördlich von Wien Richtung Ungarn und Slowakei und in der Umgebung von Graz. Link
Schickt mich in die Wüste... BITTE !
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Das wird noch
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Das wird noch
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Hallo Horst! Ich habe nach der Lektüre der recht umfassenden Auszüge des lieben österreichischen Verkehrsministeriums NICHT (direkt) gefunden, dass WOHNMOBILE AUSGENOMMEN sind. Es gibt darin aber die Formulierung, dass eine Ausnahme gilt, "wenn der Aufbau (des Spezialfahrzeugs) mindestens genau so viel gekostet hat wie das Fahrgestell. " Dies könnte natürlich für Wohnmobile gelten. Ob man dafür irgendwo einen Nachweis führen muss, oder ob man eine Plakette dafür anstreben muss, ist mir nicht klar geworden (kann an mir liegen...! ) . Grüße UWE
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Reisender
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Hallo Uwe, hier steht es beim Info der Wirtschaftskammer siehe Link von Peter:
Betroffene LKW: Das Fahrverbot enthält keine Einschränkung bezüglich der Gewichtsklasse der LKW. Daher sind auch Fahrten mit alten Klein- und Kleinst-LKW verboten (zB. Fiskal-LKW, Kleintransporter, Business-Vans oder Geländewagen, die als LKW zugelassen sind).
Da die Fahrverbote für LKW und Sattelzugfahrzeuge gelten, sind Sonderkraftfahrzeuge, selbst fahrende Arbeitsmaschinen und ähnliche Fahrzeuge (z.B. Wohnmobile) nicht vom Fahrverbot betroffen. Nur jene Kraftfahrzeuge, die im Zulassungsschein die Eintragung Lastkraftwagen oder Sattelzugfahrzeug aufweisen, sind vom Fahrverbot betroffen!
Grüße, Horst
Zuletzt bearbeitet von HorstPritz; 15/01/2015 17:40.
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Das Orakel
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..richtig, die Eintragung So-Kfz hat schon öfter zu langen Gesichtern bei der Rennleitung geführt.
Die eigentliche Sauerei ist die Nichtunterscheidung Otto und Diesel - in Niederösterreich wäre das ev. mit der PM10-"Reduktion" durch Nichtentstehen des Ottomotors als Ausnahme zu argumentieren. Die österr. Plakette würde die Unterscheidungsmöglichkeit zwar bieten, auch eine Nachrüstung eines PArtikelfilters honorieren lassen, aber Intelligenz bei einem Landesgesetzgeber.. suche ich schon längst nicht mehr
Grüsse peter
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