Hallo Horst! Ich habe nach der Lektüre der recht umfassenden Auszüge des lieben österreichischen Verkehrsministeriums NICHT (direkt) gefunden, dass WOHNMOBILE AUSGENOMMEN sind. Es gibt darin
aber die Formulierung, dass eine Ausnahme gilt, "wenn der Aufbau (des Spezialfahrzeugs) mindestens genau so viel gekostet hat wie das Fahrgestell. " Dies könnte natürlich für Wohnmobile gelten. Ob man dafür irgendwo einen Nachweis führen muss, oder ob man eine Plakette dafür anstreben muss, ist mir nicht klar geworden (kann an mir liegen...! ) .
Grüße UWE