Hallo Uwe,
hier steht es beim Info der Wirtschaftskammer siehe Link von Peter:

Betroffene LKW:
Das Fahrverbot enthält keine Einschränkung bezüglich der Gewichtsklasse der LKW. Daher sind auch Fahrten mit alten Klein- und Kleinst-LKW verboten (zB. Fiskal-LKW, Kleintransporter, Business-Vans oder Geländewagen, die als LKW zugelassen sind).

Da die Fahrverbote für LKW und Sattelzugfahrzeuge gelten, sind Sonderkraftfahrzeuge, selbst fahrende Arbeitsmaschinen und ähnliche Fahrzeuge (z.B. Wohnmobile) nicht vom Fahrverbot betroffen. Nur jene Kraftfahrzeuge, die im Zulassungsschein die Eintragung Lastkraftwagen oder Sattelzugfahrzeug aufweisen, sind vom Fahrverbot betroffen!

Grüße,
Horst

Last edited by HorstPritz; 15/01/2015 17:40.