kann man von ausgehen, da der höchste Punkt der leuchtenden Fläche vom Abblendlicht nicht höher als 1,20 m über dem Boden liegen darf laut ECE Regelung.
Fernlicht (ggf zusätzlich) könnte dort wohl verbaut sein.

edit: laut ECE R 48
Original geschrieben von ECE R 48 / 6.2.4.2
In der Höhe: mindestens 500 mm, höchstens 1 200 mm über dem Boden.
Bei Fahrzeugen der Klasse N 3 G (Geländefahrzeuge) (11) kann die größte Höhe auf 1 500 mm heraufgesetzt werden.


Gruß Juergen