Original geschrieben von Yankee
Warnblinker muss nachgerüstet werden, Rückfahrscheinwerfer ist bei Baujahr 89 keine Pflicht


Kann das bitte mal jemand belastbar nachweisen ?
Es tut hier für den LW (da Bj.79) nichts zur Sache, aber laut der TÜV-Prüfer hier ist ein Rückfahrscheinwerfer für ein Bj. 87 vorgeschrieben...... und ich habe wenig Lust an rund 20 Fahrzeugen jetzt auf einmal diese dämlichen Dinger nach zu rüsten.

Grüße

Oliver


Das Wort "Vegetarier" ist indianischen Ursprungs , es Bedeutet :"der,der ohne Beute von der Jagd kommt"