Warnblinker muss nachgerüstet werden, Rückfahrscheinwerfer ist bei Baujahr 89 keine Pflicht
Kann das bitte mal jemand belastbar nachweisen ?
Es tut hier für den LW (da Bj.79) nichts zur Sache, aber laut der TÜV-Prüfer hier ist ein Rückfahrscheinwerfer für ein Bj. 87 vorgeschrieben...... und ich habe wenig Lust an rund 20 Fahrzeugen jetzt auf einmal diese dämlichen Dinger nach zu rüsten.
Grüße
Oliver