Zusätzlich zu dem in den festinstallierten Tanks von Kraftfahrzeugen enthaltenen Kraftstoffmengen dürfen jeweils bis zu 60 Liter Benzin oder Diesel in geeigneten, tragbaren Kraftstoffbehältern mitgeführt werden. Dabei ist auf einen verkehrssicheren Transport zu achten. (Fundstelle: Ziffer 1.1.3.3a ADR)

Hilft dir aber auch nicht da du die Gesamtlänge des Fahrzeugs verändert hast, ergo Eintragung im Fahrzeugschein <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/klugscheiss.gif" alt="" />


Pfiffige Menschen würden jetzt hergehen und den Kanisterhalter mittels Ringschrauben werzeugfrei demontierbar machen, also als Gepäckstück ausgeben, allerdings muss ich als Feuerwehrmann dringend von diesem Montageort abraten <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsdown.gif" alt="" />
Und das sagt dir einer der den Halter schon seit 2J im Keller hat aber nicht montieren wird <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-cry.gif" alt="" />


"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"