Ich kaufe mir eine Kaffeemaschine , baue sie in mein Wohnmobil ein und verkaufe dieses gewerblich .
Der Kaffeemaschinenhersteller fordert die Maschine zurück , da ihm das Wohnmobil nicht gefällt und sein Produkt nicht mit diesem in Verbindung gebracht werden soll .

Das Gerichtsurteil , das diese Forderung des Herstellers der Kaffeemaschine bestätigt will ich sehen . Dass Mercedes fordert die Achse zurückzugeben mag ja noch verständlich sein , dass ich sie zurückgebe wohl nicht . Wenn ich etwas kaufe , sei es auch zur weiterveräusserung , gehen die Eigentumsrechte an mich , ich kann die Achse vollkacken , sie mir in den Garten stellen , ja sogar das Produkt lächerlich machen . Das geht den Hersteller einen Dreck an , wäre ja auch noch schöner .

Zuletzt bearbeitet von marcboessem; 22/03/2015 19:18.