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viermalvierer
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viermalvierer
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Hallo zusammen,
faszinierend, was hier alles hineininterpretiert wird...
Meines Wissens ist das schlicht so, dass so lange ein Herstellerlogo auf dem Fahrzeug verleibt, also das Fahrzeug z.B. von Mercedes ist, und die Umbauten gewerblich erfolgen, kann ein Hersteller nicht mehr wegschauen, wenn es um sicherheitsrelevante Teile geht.
Im Falle der anderen Achsen unter dem G könnte dies nur über die Möglichkeit gehen, dass der Umbauer dann als Fahrzeughersteller auftritt. Also alle OEM Logos entfernt und die OEM Fahrgestellnummer gegen eine eigene ersetzt. Dies zieht natürlich eine ganze Menge Aufwand nach sich, den vermutlich kaum ein Umbauer stemmen kann/will.
Wie schon beschrieben, geht es dabei um die Marktbeobachtungspflicht. Nicht allein nur um Geld.
Gruß
Alexander
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