Nachdem ich mein Arbeitsleben in der Branche war, kann ich Pesca nur zustimmen. Der Sachverständige dokumentiert in der Hauptsache, also auch hier vorab evtl. freilegen, damit der SV auch was sehen kann (manchmal werden da hellseherische Fähigkeiten verlangt, dem aber nicht nachgegeben werden kann).Hilfreich sind in jedem Fall Rechnungen (Zubehör, Reparaturen,...), im Falle des Selbstausbaus diesen bildlich dokumentieren, auch um den Fahrzeugwert später nachvollziehen zu können.

Allgemein haben sich die Kraftfahrtversicherungsbedingungen (AKB) über die Jahre gewandelt, was gleichgeblieben ist, ist die Weisungsbefugnis der Versicherung im Kaskoschadensfall, also auch die Auswahl des Gutachters. Falls dessen Ergebnis unbefriedigend ist bleibt immer noch die Möglichkeit einen eigenen SV zu beauftragen und ggfs. ins Sachverständigenverfahren (vgl. hierzu AKB) einzusteigen, d.h. ein weiterer SV entscheidet auf Basis der beiden Gutachten.

Das eleganteste Verfahren hat ja Pesca schon beschrieben. Als Anregung vielleicht vorab mit einer Firma sprechen, die Trockeneis strahlt, ob eine Reinigung möglich ist.

Grüße oldie