Hallo Reini,

Das Parallelschalten von zwei Batterien zum Zweck des Ladens sehe ich solange nicht kritisch, solange dabei die zulässigen Ladeschlussspannungen der jeweiligen Batterien nicht überschritten werden, was der Laderegeler der Lichtmaschine sicherstellt.
Richtig, es kann dabei ein bischen Kapazität ungenutzt bleiben, aber um welche Größenordnungen geht es da ? Die Ladeschlussspannungen von Bleisäure: 13,8V Blei AGM oder Gel:14,4 V und LiFePo: 4 Zellen a 3,6V= 14,4V.
Zwischen AGM oder Gel Akkus zu LiFePo gar kein Unterschied, nur zum typischen BleiSäure Akku.

Also nur wenn die Lichtmaschine schon auf 13,8V begrenzen würde ergäbe das 0,6V weniger für die Ladung des LiFePos.
Bei einer 100Ah Batterie würden dann also beim Laden 60W entfallen, das sind bei der Gesamtkapazität von 1280W (100Ahx12,8V) gerade mal 4,6%! Das ist weniger als die möglichen Kapazitätsunterschiede der Akkus durch Fertigungstoleranzen.
Dafür würde ich mir keine weiteres Technikkistchen ins Auto installieren.

Nebenbei: es gibt noch einen positiven Effekt wenn man die Ladeschlußspannung nicht ganz ausreizt: eine Verlängerung der Zyklenzahl und damit der Lebensdauer des Akkus - sofern man WIKIPEDIA LiFEPO4 glaubt.

Der Ladestrom wird durch den jeweiligen Innenwiderstand des Akkus selbst bestimmt - nicht vom anderen Akku - vorausgesetzt die Ladespannung wird nicht abgeregelt - siehe oben

Gruß
Erich