Hallo Hans,

ja, ich habe auch eine Rechnung bekommen. Aber was stört Dich daran? Ausser, dass der Eindruck der kompletten Bankverbindung nicht gerade glücklich ist, ist es doch ein probates Mittel die bevorstehende Abbuchung anzukündigen. Des weiteren hat man gleich auch noch einen "Beleg", falls man ihn braucht. Dies erfreut in der Regel den Buchhalter und/oder Steuerberater.

Gruss
Markus


280GE W46021217025824 (kurz offen), BJ83
230G W46021017001336 (kurz offen), BJ79
230G W46021017002951 (kurz offen, Wolfkarosse, steht zum Verkauf), BJ80
300GD W46033317024212 (lang), BJ82
m-ga.de