Tach,
irgendwie verstehe ich das alles nicht. Ich schlafe mit meiner Sippe schon seid Jahren unterwegs im Wagen (110 SW). Nachdem ich re. u. li. Boxen eingebaut habe und somit dazwischen eine Ebene aufbauen kann. Das sind drei Handgriffe für nen 140*200er Bett. Umlaufende Vorhänge sind auch da. Sitzen und 'Wohnen' geht problemlos auf der Rückbank. Selbst Kochen ist so möglich. An die Eintragung als Wohnmobil hatte ich bisher nie gedacht. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/schild11.gif" alt="" /> Eindeutig ist unser Wagen jederzeit zu Wohnzwecken nutzbar und erfüllt die Anforderungen der Handouts vom Tüv. Wie sollte denn ein Finanzbeamter vom Schreibtisch aus beurteilen, wie die Definition 'Wohnlichkeit' für das einzelne Fahrzeug aussieht. Wenn der FB entscheiden kann welches Fahrzeug als Wohnmobil durchgeht, sind den Versicherungen ja Tür und Tor geöffnet eigene Einstufungen vorzunehemen. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/boing.gif" alt="" />

Wer weiß was konkretes, oder hat ein Beispiel auf Lager?

Gruß


Ein Onkel der was mitbringt, is besser als ne Tante die nur Klavier spielt!