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Ozy, Völlig unabhängig davon warum Bremach anno dazumal diese HA-Bremse gewählt hat, ist die Behauptung unproffessionel, daß die hintere Bremse "unterdimensioniert" ist, ansonsten hätte es keine Abnahme der TGR Bremsanlage gemäß der EU-Bremsenrichtlinie 98/12 gegeben.
Das Grundproblem liegt darin, daß die EU-Richtlinie eine Verzögerungsmessung + Bremswegmessung ist und am Bremsenprüfstand "nur" eine auf die Prüfrolle übertragene Bremskraft gemessen wird, die in Relation zur Achslast auch in einem Prozentwert resultiert. Nun zählt der deutsche TÜV die Summe der %-Werte der beiden Achsen zusammen und diese müßen 100% ergeben, egal ob z.B. 70% vorne und 30% hinten. Es gibt allerdings andere nationale Vorschriften die in jedem Fall 50% Bremsleistung pro Achse verlangen. Deshab war ich 2013 auch in Kolumbien....
Ich persönlich habe (ohne ABS) lieber hinten etwas weniger Bremskraft als daß mich die Hinterachse überholt, aber daß muß der Franz. TÜV wissen.
Also: Der ALB neigt nach Jahren des Nichtbewegens (= Fahrzeuge mit konstanter Achslast wie Feuerwehr und Womo) zum Festgehen in einer (der Achs)Stellung, aber der wurde ja gewechselt und die Bremsleistung hat sich um 5% erhöht. Jetzt ALB Gestänge maximal verlängeren bis am Prüfstand ein Bremsewert von mind 50% erreicht wird. Wenn das Gestänge zu kurz ist, verlängern. Es könne aber auch schlicht die Reibwerte der Beläge und/oder der Bremstrommel das Problem sein, da Standzeiten ( Feuerwehr, Womo) darauf Einfluß haben. Die HA-Beläge scheinen ja nicht gewechselt (oder aufgerauht) worden zu sein.
Daher wie so oft in diesem Forum: Vorm polemisieren die techn. Fakten GENAU darlegen und klären.
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