Ich stichele nicht.
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Ist es denn von einem Händler zu viel verlangt sich art-G-recht auszudrücken?
Gruß
Thomas
Das Wort art-G-recht gibt es nicht. Nur artgerecht.
Ich sehe da auch kein Problem darin. In älteren Fahrzeugen wurden immer neuere Motoren eingebaut. D.h. ja nicht, dass damit die Zulassung erlischt.
Aber man hätte sich wohl denken können, dass es sich um ein Fahrzeug aus 2011 handelt, das bereits 2013 einen neuen Motor bekam und nun noch einen neuen Oelmotor in 2015 bekommt.
Vielleicht muss Hans das Auto nur sanfter fahren...