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Arizona - the place to live
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Da steht aber auch dass seit 2007 der Bügel nicht mehr eingetragen werden kann.
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dehngitter
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..."i.d.R."....
Wie heißt es doch so schön? Ausnahmen bestätigen die Regel. Deshalb mache ich mir deswegen keine Sorgen. 'Rankommen lassen und dann weitersehen.
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Habemus Papam
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Habemus Papam
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Da steht aber auch dass seit 2007 der Bügel nicht mehr eingetragen werden kann. Das stimmt aber nicht. Es kommt auf das Datum der Erstzulassung an, wobei jede Prüforganisation da einen anderen Stichtag kennen will.
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Ja das weiss man, wie üblich bei Euch geht man dann einfach von Einem zum Nächsten bis es irgendjemand dann Einträgt.
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Gehört zum Inventar
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Erhellen ist ganz einfach: Der Rahmen ist vorne anders. Die Befestigung des Stoßfängers erfolgt nicht so wie allgemein bekannt am Längsträger sondern Stumpf an Flansche, die im Bereich der Abschleppöse beim "Normalrahmen" angeschweißt sind. Wenn ich Bock auf ein "Endzeitauto" hätte, würde ich den umgemodelten Stoßfänger wie er für die - ich glaub- holländische Armee geplant war, nehmen. Da musst Du nur die Original- Abschleppöse abflexen. Dummerweise finde ich das Teil nur im EPC nicht mehr. A4845202370? Grüsse Marcus
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Ausnahmen bestätigen die Regel. Deshalb mache ich mir deswegen keine Sorgen. Stimmt, es gibt immer noch Prüfer, die das eintragen. Vor allem im Landkreis Esslingen und in den neuen Bundesländern. Meist verdient noch jemand mit, der das KFZ der zuständigen Prüforganisation vorführt. Diese Eintragungen sind tatsächlich rechtsfehlerhaft und unwirksam. Und im Falle des Falles liegt die Haftung dann beim Fahrzeughalter und nicht etwa beim Prüfer (bei dem könnte man nur die Prüf- und Eintragungsgebühr zurückfordern). Bei einem Unfall mit Personenschaden beispielsweise, wenn es also um richtig Geld gehen kann, sagt die Versicherung dann gerne nein zur Regulierung. Man sollte hier die Wahrscheinlichkeiten gut abwägen und einen Draht zum Schutzengel haben. Das Gutachten für den zivilen Eisdielen-Rammbügel, welches oben verlinkt wurde, ist auch direkt beim Hersteller Antec zu bekommen. Die Bügel übrigens auch. Und günstiger.
Ecken und Kanten serienmässig.
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Habemus Papam
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Bei einem Unfall mit Personenschaden beispielsweise, wenn es also um richtig Geld gehen kann, sagt die Versicherung dann gerne nein zur Regulierung. Die Haftpflicht reguliert immer.
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Abend,
also zu der ewigen Panikmache wegen der Versicherungen möchte ich nur sagen, dass die sowieso mit allen faulen Tricks versuchen Geld zu sparen. Natürlich is die Sache mit den Eintragungen ein weiterer Strohhalm den sie sich greifen werden, aber erstens überfahren die bösen Offroader nicht dauernd Fußgänger und zweitens garantiert einem auch niemand, dass die Versicherung bei einem 100% ordnungsgemäßem Fahrzeug reguliert. Selbst schon oft genug erlebt, bei durchaus verschiedenen Versicherern sowohl auf Schadens- als auch auf Verursacherseite.
Vor Gericht und auf hoher See ist man schließlich in Gottes Hand.
Caruso hat Recht, die Haftpflicht reguliert.
Die Qualität und Beständigkeit von Tüv Prüfungen, Richtlinien und Verordnungen lässt im allgemeinen eh zu wünschen Übrig.
Schöne Grüße
Christopher
Gruß Christopher
463.320 463.248
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Süchtiger
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Also der Stoßfänger mit aufgesetztem Bullenfänger von ORC ist bissel was Anderes als der Originale für den W463. Schon von der Anbringung eher mit der Militärvariante zu vergleichen. Bis BJ 2006 am W463 ist es gar kein Problem den originalen Bullenfänger zu montieren und auch völlig eintragungsfrei. Aber ist halt eher "Eisdiele", stimmt's Rene? Gruß FD
Ich habe mir 2 zusätzliche Fernscheinwerfer auf die Motorhaube montiert. Damit jetzt auch SUV Fahrer meine Lichthupe sehen können, wenn ich Platz brauche!
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Bei einem Unfall mit Personenschaden beispielsweise, wenn es also um richtig Geld gehen kann, sagt die Versicherung dann gerne nein zur Regulierung. Die Haftpflicht reguliert immer. Sorry, ich habe mich unklar ausgedrückt. Natürlich reguliert die Haftpflicht zunächst gegenüber dem Geschädigten. Sie holt sich das Geld dann u.U. aber beim Halter wieder.
Ecken und Kanten serienmässig.
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