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Das wird noch
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Hallo zusammen.
Seit dem 01.07.2015 ist bei der HU der Einsatz des HU Adapters vorgeschrieben. Verbindlich für Fahrzeuge mit EZ ab 2012. Wenn möglich sollen die aaSoP auch ältere Fahrzeuge mit dem Adapter prüfen sofern für diese Fahrzeuge Daten der FSD in Dresden bereitgestellt wurden. Sobald der aaSoP den Auftrag eröffnet bekommt er "Prüfhinweise" angezeigt die ihm die Prüfmöglichkeit mit HU Adapter und weitere Typspezifische Besonderheiten zum ausgewählten Fahrzeug anzeigen. Bei allen G's erscheint der Hinweis das eine Prüfung im Rollenprüfstand nur bis max. 6Km/h und nur für max. 60 sec. möglich ist. Hierbei machen sich die meisten aaSoP die das Auto nicht kennen in die Hose. Da das HU Adapter ein integriertes Verzögungsmessgerät besitzt werden in jüngster Zeit vermehrt Bremsswerte im Fahrversuch ermittelt. Hierbei ist wie schon Eingangs bemängelt keine Aussage über Abweichungen zu treffen. Dann sollte man den Prüfer ermutigen den Rollenprüfstand zu benutzen. Der Verordnungstext ist da eindeutiger. Dort wird die Rolle als erste Wahl angegeben. Nur Fahrzeuge die aufgrund ihrer Bauart oder Technik nicht in die Rolle passen oder dürfen sollen im Fahrversuch geprüft werden.
Gruss
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