Hallo Ozymandias,

Richtig ist das im Rahmen der HU keine Wirkungsprüfung stattfindet. Grundsätzlich wird auf Zustand, Ausführung und Auffälligkeiten geprüft. Wenn hierbei z.B. Als Auffälligkeit eine Undichtigkeit am Schwingungsdämpfer festgestellt wird ist der Prüfer zu einer erweiterten Prüfung angehalten. Er kann und darf in eigenen Ermessen also eine Wirkungsprüfung durchführen. Nur - wer macht schon mehr als er muss.

Das Thema Fahrstabilität bei einseitig wirkenden Bremsen ist seit Erfindung des negativen Lenkrollhalbmessers nicht mehr ganz so heikel wie davor. Genauere Ausführungen sind hier nicht darstellbar und passen auch nicht zum Eingangsthema.