Hallo,

Original geschrieben von G-nug
Hallo. Zur Zeit gelten PU Buchsen, wenn Form und Funktion mit dem Serienteil vergleichbar oder identisch, als Ersatzteil. Sie fallen somit nicht unter Par. 19 StvZO. Also Eintragungsfrei.
Hmm, die originalen Buchsen sind einteilige Gummi-Metall-Buchsen. Viele PU-Buchsen sind Zweiteilige nur aus PU.

Hier kann man schon darüber streiten, ob die Form identisch ist.


Original geschrieben von SebastianPB
Wir wissen alle dass in den USA oder auch UK keiner so die Erbsen zählen kann wie beim gutem deutschemmm zerrrtiffizierrrtemmm TÜV der für jede Radkappe, Sitzschoner, LED oder Duftbaum ein Gutachten sehen will. Dies ist auch der Grund weshalb man so schöne Autos bauen kann, nur nicht in Deutschland. Somit ist nicht verwunderlich, dass die ersten PU Hersteller nicht aus Deutschland kamen und keiner von Ihnen lässt 100.000 Euro in der BRD zum Tüven, da der Deutsche Markt ehe zu klein ist oder gar die anforderungen vom Tüv zu groß.
Grundsätzlich richtig.
Aber kaum sonst wo kann/darf man mit seinem G -genug Motorleistung vorausgesetzt- mit 200+ Km/h über die Autobahn fahren.

Und die Anforderungen an ein Fahrwerk unterscheiden sich in den USA und Deutschland schon etwas... wink


Grüße
DaPo


Fußball war doof, Fußball ist doof, Fußball bleibt doof.